Von Finanzmonopolen spricht man bei einem ausschließlichen Recht des Staates aus dem Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen Einnahmen zu erzielen. Damit stehen Finanzmonopole im direkten Gegensatz zum Grundrecht der Berufsfreiheit und werden somit in der wissenschaftlichen Literatur auch als „systemfremde Überbleibsel aus der Zeit des Unternehmerstaates“ kritisiert.