Der Tenor ist in der deutschen Rechtsprechung der Kern jeder gerichtlichen Entscheidung, nämlich die Benennung der Rechtsfolge, die das Gericht anordnet. Weitere Bestandteile von gerichtlichen Entscheidungen sind das Rubrum, der Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Auch ein schriftlicher Verwaltungsakt hat einen Tenor. Das Formulieren des Tenors einer Entscheidung heißt tenorieren.