Eine Ausgleichsklausel ist Teil eines Aufhebungsvertrages. Mit der Klausel vereinbaren die Vertragsparteien, dass sämtliche Ansprüche aus ihrem Verhältnis mit dem neu geschlossenen Aufhebungsvertrag geregelt werden sollen. Formulierungsbeispiel einer im Arbeitsrecht verbreiteten sog. Ausgleichsquittung:„Mit der Zahlung dieses Anspruches sind alle gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit dem Anstellungsverhältnis und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, endgültig erledigt. Das Gleiche gilt für alle gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit einem eventuell zustande gekommenen Arbeitsverhältnis (…) und dessen Beendigung.“