Süßreserve ist speziell behandelter, lagerfähig gemachter Traubenmost zur nachträglichen Süßung von Wein. Der tatsächliche Alkoholgehalt der Süßreserve darf 8 g/l, das entspricht rund 1 Volumenprozent, nicht überschreiten. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Anreicherung des Mostes vor der Gärung zur Anhebung des Alkoholgehalts und der Süßung des Weines als Maßnahme zur Erzielung von Harmonie durch Restsüße mittels der Süßreserve. Die Restsüße gleicht dabei einen zu hohen Anteil von Säure im Wein geschmacklich aus.