Ein Geschäftsordnungsantrag betrifft den Ablauf einer Versammlung. Seine konkrete Ausgestaltung ist in der Geschäftsordnung der jeweiligen Versammlung geregelt. Er ist vorrangig zu allen Sachfragen zu behandeln. Vor allem Anträge zum Verfahren können die Beschlussfassung und damit auch die Entscheidung der Sachfrage maßgeblich beeinflussen, beispielsweise wenn durch Änderung des Verfahrensweges gleichzeitig auch die Sachfrage beeinflusst wird.