[1] Post der Diplomaten, die nicht der Post des Gastlandes anvertraut wird und nicht kontrolliert werden darf
Als Diplomatengepäck wird die amtliche Korrespondenz einer diplomatischen Vertretung bezeichnet, die nicht geöffnet, untersucht oder zurückgehalten werden darf und nur diplomatische Schriftstücke oder für den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände enthalten darf.
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