Der Strafgewalt oder Strafbann ist im deutschen Strafprozessrecht die Strafmaßbefugnis des im Hauptverfahren entscheidenden Gerichts. Je nach Gericht ist die Strafmaßbefugnis begrenzt. Während es für Landgerichte keine Grenze der Strafgewalt gibt, darf am Amtsgericht keine Strafe verhängt werden, die über 4 Jahre Freiheitsentzug hinausgeht.