Als Polizeianhaltezentrum werden in Österreich alle Gefängnisse bezeichnet, die sich unter der Verwaltung des Bundesministeriums für Inneres befinden. In diesen Gebäuden wird im Gegensatz zu den Justizanstalten, welche dem Bundesministerium für Justiz angegliedert sind, keine Strafhaft vollzogen. Vorwiegend werden in den Polizeianhaltezentren Schub- und Verwaltungsstrafhäftlinge untergebracht. Der Begriff wird seit spätestens 2002 verwendet.