Der Jugendwerkhof (JWH) war eine Einrichtung im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR. Eingewiesen wurden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die im Sinne der DDR-Pädagogik als schwererziehbar galten, dem Staatsziel der Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit nicht entsprachen oder aus Sicht verschiedener staatlicher Organe nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten. Aufgabe des Jugendwerkhofes war die Umerziehung „mit dem Ziel der Heranbildung vollwertiger Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft und bewusster Bürger der Deutschen Demokratischen Republik.“