Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Es handelt sich dabei um ein Schuldverhältnis über eine Sache, die nur nach allgemeinen Merkmalen geschuldet wird. Diese Merkmale werden Gattungsmerkmale genannt. Gattungsschulden liegen häufig bei Gütern aus Serienproduktion vor. Sie sind von Stückschulden abzugrenzen, bei der sich das Schuldverhältnis auf eine ausgewählte Sache beschränkt.