Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält. Säumig ist, wer zu einer mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint oder sich in einer streitigen Verhandlung nicht zur Sache einlässt. Liegt ein Fall der Säumnis vor, kann die nicht-säumige Partei vor Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen und dadurch eine Entscheidung allein auf Grundlage des Klägervortrags erwirken.