Privatdozent ist an einer Wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt und dürfen in der Regel auch Promotionen betreuen. Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Amts- oder Dienstverhältnis begründet.