Im Europarecht sind Richtlinien Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Richtlinien werden je nach Thema der Richtlinie aufgrund eines der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Es wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsrichtlinien der Kommission und delegierten Richtlinien unterschieden.