Die Dienstbezeichnung ist die abstrakte Bezeichnung der angestrebten Amtsbezeichnung eines deutschen Beamten. Der Beamte führt eine Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes im Status des Beamten auf Widerruf. Dies ergibt sich für Bundesbeamte aus § 11 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) bzw. für Bundespolizeibeamte aus § 5 Abs. 2 Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) und für Landesbeamte aus den entsprechenden Regelungen des Landesbeamtenrechts sowie als Umkehrschluss aus § 8 Abs. 3 BeamtStG.