Als Judikatur bezeichnet man nach verbreiteter Meinung die verbindliche Feststellung bestrittenen, bezweifelten oder gefährdeten Rechts im Einzelfall durch ein vom Staat berufenes, selbständiges und unabhängiges Organ.
| Wort | Synonyme |
| Judikatur | Jurisdiktion |
| Judikatur | Rechtsprechung |
| Judikatur | Rechtspflege |