[1] Rechtssprache: von mehreren Personen gemeinsam vor Gericht eingebrachte Beschwerde gegen etwas [2] Gericht : Anzeige, Feststellungsklage, Klage
Eine Sammelklage, Massenklage oder Gruppenklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort englisch class action. In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
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Wort | Synonyme |
Sammelklage | Massenklage |
Sammelklage | Gruppenklage 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Sammelklage | class action | en | |||
Gemeinschaftsklage | representative action | en | |||
Sammelklagen | class actions | en | |||
Gemeinschaftsklagen | representative actions | en |