Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Insofern ist die Konkordanzdemokratie eine Form der Konsensdemokratie, in der die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System spielt. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie bezeichnet. Der Begriff Konkordanzdemokratie, der vor allem in Bezug auf das politische System der Schweiz Verwendung findet, wurde Ende der 1960er Jahre als sozialwissenschaftlicher Fachbegriff insbesondere von Gerhard Lehmbruch im Deutschen und Arend Lijphart im Englischen fruchtbar gemacht. Lijphart nennt sechs Elemente der Definition: grosse Mehrparteienregierungen, kulturelle Autonomie, Proportionalität der Behörden, Minderheitenschutz, gesellschaftliche Segmentierung und Elitenkooperation. Er unterscheidet aufgrund von 10 Indikatoren zwischen unitarischer und föderaler Konsensbildung in Konkordanzdemokratien.