Das Bundeswahlgesetz regelt gemäß Art. 38 Abs. 3 GG die Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2012 Teile des BWahlG für verfassungswidrig erklärt. Eine daraufhin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedete Reform der Sitzverteilung ist am 9. Mai 2013 in Kraft getreten.