Die Schlüsselzahlen sind Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der Europäischen Union. Sie sind auf der Rückseite eines EU-Führerscheins in der Spalte 12 eingetragen. Die dort jeweils eingetragenen Schlüsselzahlen zeigen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen.
Rechtsgrundlage für solche Beschränkungen und Auflagen ist seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, und der Neufassung vom 20. Dezember 2006 die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Neufassung), in deren Anlage I die harmonisierten Gemeinschaftscodes mit den Kennnummern 01 bis 99 aufgelistet sind.