Der militärische Sanitätsdienst bzw. das Militärsanitätswesen beschreibt militärmedizinisch handelnde Organisationen. Das ausschließlich für sanitätsdienstliche Zwecke aufgestellte Sanitätspersonal der Streitkräfte zählt wie auch die Militärseelsorger zu den militärischen Nichtkombattanten und genießt den Schutz nach den Genfer Konventionen. Ebenfalls unter diesen Schutz fällt das Sanitätspersonal des zivilen Bereichs im Kriegsfall.