Abrüstung bezeichnet die einseitige (unilateral) oder – durch zwei (bilateral) oder mehrere Staaten (multilateral) – vereinbarte Reduzierung militärischer Potenziale. Ideales Fernziel wäre die völlige Abschaffung der militärischen Ressourcen, um damit die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung soll dadurch die Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4) der Charta der Vereinten Nationen fördern.
In einem weiteren unscharfen Sprachgebrauch beinhaltet Abrüstung auch die Rüstungskontrolle, die sich mit ihrem Bezug auf die Stabilität nuklearer Abschreckung jedoch wesentlich von der älteren Vorstellung der Abrüstung unterscheidet und nicht deren negative Sicht von Rüstung teilt.