[1] Machtausübung über einen anderen Staat [2] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition. [3] Herrschen : Alleinherrschaft, Befehlsgewalt, Führerschaft
Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis von Staaten oder internationalen Organisationen zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen über fremdes Gebiet.
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Wort | Synonyme |
Schutzherrschaft | Protektorat 1 |
Schutzherrschaft | Ehrenvorsitz |
Schutzherrschaft | Schirmherrschaft |
Schutzherrschaft | Ehrenpräsidium |
Schutzherrschaft | Patronat |