Unter Teilkostenrechnung versteht man Kostenrechnungsverfahren, bei denen nur ein Teil der angefallenen Kosten auf den Kostenträger verrechnet wird. Je nach System werden dem Kostenträger lediglich die variablen Kosten oder die Einzelkosten und die variablen Gemeinkosten zugeordnet, um so eine Verrechnung von Fixkosten zu vermeiden, wie sie bei den Systemen der Vollkostenrechnung praktiziert wird. Teilkostenrechnungssysteme sind das Direct Costing, die Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsrechnung sowie die relative Einzelkostenrechnung nach Paul Riebel. In Abhängigkeit von der Behandlung der Fixkosten differenziert man einstufige bzw. mehrstufige Verrechnungssysteme.