[1] Bankwesen : Abbuchung, Bankeinzug, Bankkontonummer
Die Lastschrift, auch Bankeinzug genannt, ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger eine Forderung aufgrund eines vom Zahlungspflichtigen vorliegenden Mandats einziehen darf, was durch Kontogutschrift beim Zahlungsempfänger und nachfolgender Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen mittels Buchgeldübertragung geschieht. Damit wird das Verfahren den Sicherheitsvorteilen des Dauerauftrags angeglichen, jedoch geht die Veranlassung weiter vom Geldnehmer aus. Der hauptsächliche Unterschied zwischen Lastschriften und dem Dauerauftrag ist, dass letzterer einen festen Betrag umfasst, die Lastschriften können auch veränderliche Summen enthalten.
Wort | Synonyme |
Bankeinzug | Lastschrift |