Klappenschrank ist die Bezeichnung für eine Fernsprech-Handvermittlungseinrichtung. Bis zur vollständigen Automatisierung des Fernsprechnetzes wurden Klappenschränke dazu benutzt, die Sprechverbindung zwischen zwei Fernsprechteilnehmern herzustellen. Dazu war jeder Sprechstelle eine Klinke und ein Elektromagnet mit einem einfachen Klappenmechanismus zugeordnet. Jeder Fernsprechapparat war zur damaligen Zeit mit einer Ortsbatterie ausgestattet. Wollte jemand ein Ferngespräch führen, betätigte er den Kurbelinduktor an seinem Fernsprechapparat. Damit erzeugte er einen Wechselstrom, der „seinen“ Elektromagneten am Klappenschrank zum Anzug brachte. Dadurch wurde eine metallische Klappe freigegeben, die herunterfiel und damit dem Fräulein vom Amt den Verbindungswunsch mitteilte. Diese verband ihr Sprechzeug über die Klinke des Anrufers mit dessen Fernsprechapparat. Was nun ablief, war in Deutschland von der Reichstelegraphenverwaltung mittels Dienstanweisung genau geregelt: Amt: Hier Amt, was beliebt?
Teilnehmer: Wünsche mit Nummer 44 zu sprechen