Als Kernarbeitszeit oder einfach Kernzeit bezeichnet man die Zeitspanne, in der für den Arbeitnehmer grundsätzlich Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz herrscht. Sie wird bei gleitender Arbeitszeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart, um eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Dauer der Kernarbeitszeit ist kürzer als die der vereinbarten täglichen Arbeitszeit. Die Anwesenheitspflicht kann bei betrieblicher Notwendigkeit im Einzelfall z.B. durch Anweisung eines Vorgesetzten auch erweitert werden. Diese Zeiten werden nicht der Kernarbeitszeit zugerechnet.