Als Lamm wird ein juveniles Schaf bezeichnet. Lebensmittelrechtlich dürfen Tiere bis zum Alter von einem Jahr als Lamm bezeichnet werden. Lämmer, die noch Muttermilch aufnehmen, werden als Sauglamm bezeichnet. Lämmer werden aufgrund ihres zarten Fleisches geschlachtet, das milder ist als das der erwachsenen Tiere.