[1] Regierung : Bundesfinanzhof, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt
Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der als Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung sowie Zweckverband in ihrer Eigenschaft als Behörde bzw. Verwaltungsträger die kommunale Hoheitsgewalt als grundrechtsähnliches Recht ausübt.