[1] Vor Gericht : Anhörungsverfahren, Arbeitsgerichtsprozess, Arbeitsprozess
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.
Wort | Synonyme |
Zivilverfahren | Zivilprozess |