Die Mobilitätsgarantie ist eine besondere Kundendienstleistung eines Mobilitätsdienstleisters, z. B. eines Verkehrsunternehmens oder eines Fahrzeugherstellers bzw. -händlers. Sie ist trotz der gelegentlichen Bezeichnung als „Versicherungsleistung“ weder eine Versicherung, im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes noch eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung. Erweckt der Garantiegeber allerdings den Eindruck, eine Versicherung oder die Verlängerung der Gewährleistung zu versprechen, kann der Anspruch des Garantienehmers über die eigentlich versprochenen Garantieleistungen hinausgehen, weil der Garantienehmer sich die verbraucherschützenden Vorschriften des Versicherungs- oder Gewährleistungsrechts entgegen halten lassen muss. Sie gewährleistet dem Nutzer bei Ausfall seines Verkehrsmittels üblicherweise ein alternatives Verkehrsmittel zu nutzen.