Der Gerichtspräsident ist ein Richter, der an der Spitze des Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden öffentlichen Institution steht. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Gericht. Als Präsident eines Obersten Gerichtshofs ist er kraft Amtes Vorsitzender des Präsidiums, falls ein solches am Gericht gebildet wird. Seine Stimme kann bei Stimmengleichheit den Ausschlag geben. Der Gerichtspräsident vertritt das Gericht gegen außen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Er kann diese Befugnis fall- oder bereichsweise einem Abteilungspräsidenten oder dem leitenden Gerichtsmitarbeiter übertragen. Ihm untersteht die Gerichtsverwaltung. Der Gerichtspräsident konzentriert sich auf die richterliche Tätigkeit. Je nach Gericht gehören ihm auch gerichtsspezifische Aufgaben und die Funktion als Aufsichtsbehörde dazu.