[1] eine der Leibeigenschaft ähnliche Abhängigkeit der Bauern vom Gutsherren
Die Erbuntertänigkeit war eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit des Bauern vom Grundherrn ähnlich der Leibeigenschaft und fand nach Jahrhunderten der Auseinandersetzungen und Aufständen der Bauern ein rechtlich fundiertes Ende nach dem Revolutionsjahr 1848 mit der Bauernbefreiung.
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Wort | Synonyme |
Erbuntertänigkeit | Patrimonialherrschaft |
Erbuntertänigkeit | Grundherrschaft |
Erbuntertänigkeit | Patrimonialhierarchie |