Sororat oder Schwägerinheirat bezeichnet in der Ethnosoziologie die bevorzugte oder manchmal vorgeschriebene Eheschließung eines Witwers mit der Schwester seiner verstorbenen Ehefrau, seiner Schwägerin – beziehungsweise andersherum: Eine Frau hat das Vorrecht oder ist verpflichtet, den Ehemann ihrer verstorbenen Schwester zu heiraten. Es handelt sich dabei um eine Form der Sekundärheirat.