Als Prädikatsexamen wird in Deutschland ein Examen mit einem erheblich über dem Durchschnitt bestandenen Ergebnis bezeichnet.
In den Promotionsordnungen vieler Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist ein Prädikatsexamen als eine der grundsätzlichen Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand vorgesehen. Auch werden in Stellenausschreibungen häufig Prädikatsexamina gefordert.