Die Wehrbeschwerdeordnung (WBO) regelt in Deutschland neben dem Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eine der beiden Rechtsschutzmöglichkeiten, die ausschließlich für Soldaten geschaffen wurden. Jeder Soldat kann nach der Wehrbeschwerdeordnung eine förmliche Beschwerde einlegen, wenn er glaubt, durch Vorgesetzte oder Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein. Wird über seine Beschwerde nicht innerhalb eines Monats oder abschlägig entschieden, kann er in der Regel eine weitere Beschwerde einreichen. Für die weitere Beschwerde ist der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig.