Als Gesamtdeutschland bezeichnete man den trotz der bedingungslosen Kapitulation 1945 fortbestehenden, zuvor „Deutsches Reich“ genannten Gesamtstaat, der nach einem Zusammenschluss des durch das Potsdamer Abkommen und den Ost-West-Konflikt geteilten Deutschlands die zwischenzeitlich entstandenen staatlichen Teilordnungen in einer neuen gesamtdeutschen Ordnung wieder ablösen sollte.