Die Apostolische Pönitentiarie zählt neben der Rota Romana und der Apostolischen Signatur zu den drei obersten Gerichtshöfen der katholischen Kirche. Die Apostolische Pönitentiarie ist jedoch kein Kirchengericht, sondern ein kurialer Gnadenhof für den sakramentalen wie nichtsakramentalen Gewissensbereich, und damit praktisch eine päpstliche Verwaltungsbehörde.