Unter Laesio enormis wird im juristischen Sprachgebrauch eine außergewöhnliche, übervorteilende Verkürzung der Vertragsgerechtigkeit bezeichnet, die ihren Ursprung im römischen Recht hat. Zusammen mit der clausula rebus sic stantibus wird die laesio enormis als wesentliche Vorgängerin der Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage gesehen. Heute findet sie sich im Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage und ist kodifiziert in § 313 BGB.