Der Landeshauptmann ist Vorsitzender einer Landesregierung und ist, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, in Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in Deutschland der eines Ministerpräsidenten.