Eintragungen im Bundeszentralregister unterliegen der Tilgung. Sie hat den Zweck der Resozialisierung, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Straftaten nach Ablauf bestimmter Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden und schließlich auch aus den Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden sollen. Die Tilgung erfolgt dann nach unterschiedlichen Kriterien für das Bundeszentralregister, auf das nur Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte im BZRG benannte Behörden Zugriff haben und das
Führungszeugnis, welches vom Betroffenen selbst beantragt wird und meist zur Verwendung im Rahmen einer Bewerbung o. ä. bestimmt ist.