Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Unterfall ist der Subsumtionsirrtum. Bei Unterlassungsdelikten spricht man entsprechend von einem Gebotsirrtum, wenn der Täter seine Handlungspflicht rechtsirrtümlich nicht für verpflichtend (geboten) hält.
Wort | Synonyme |
Verbotsirrtum | Rechtsirrtum |