[1] das zu zahlende Entgelt für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder (veraltet) Dienstleistungen [2] ohne Plural: entgeltliche (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung des Gebrauchs einer Einrichtung, eines Gegenstandes oder (veraltet) einer Dienstleistung
- [WIKI] Unter Zahlung (englisch payment, französisch payement) versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
PowerIndex: 2
Häufigkeit: 2 von 10
Wörter mit Endung -mietvorauszahlung: 1
Wörter mit Endung -mietvorauszahlung aber mit einem anderen Artikel die : 0
Kategorien: Schuldrecht
91% unserer Spielapp-Nutzer haben den Artikel korrekt erraten.