[1] : Die Vertragsgestaltung ist eine juristische Teildisziplin neben der sogenannten Entscheidungsjurisprudenz. Während Entscheidungsjurisprudenz sich mit Problemen der Subsumtion eines Lebenssachverhalts der Vergangenheit unter Rechtsnormen befasst, ist die V
Die Vertragsgestaltung ist eine juristische Teildisziplin neben der sogenannten Entscheidungsjurisprudenz. Während Entscheidungsjurisprudenz sich mit Problemen der Subsumtion eines Lebenssachverhalts der Vergangenheit unter Rechtsnormen befasst, ist die Vertragsgestaltung oder Vertragsjurisprudenz zukunftsgerichtet und befasst sich mit der Methode der rechtlichen Gestaltung (Kreativität) von Sachverhalten mit den Kernproblemen der Prognose und der Auswahl der relevanten Regelungskomplexe. Beiden Teildisziplinen gemeinsam ist die Aufgabe der Sachverhaltsermittlung.