Unter Landschaftsarchitektur versteht man das Entwerfen, die Planung und Umgestaltung von nicht bebautem Raum. Dazu gehören sämtliche Außenräume, im Wesentlichen Parks, Sportplätze und Freizeitanlagen, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch andere Freiflächen im ländlichen und urbanen Raum. Die aktuelle Landschaftsarchitektur definiert sich selbst als ästhetisch-künstlerische Disziplin auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage, deren zentrales Ziel es ist, ökologisch und sozial intakte Lebensumwelten zu schaffen.