[1] Bundesoberbehörde in Deutschland, die Leistungen für den Arbeitsmarkt erbringt, insbesondere die Arbeitsvermittlung, und Entgeltleistungen, wie Arbeitslosengeld, regelt
Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg
erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt. In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik und der Ausländerbeschäftigung.
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Wort | Synonyme |
Bundesagentur für Arbeit | Bundesanstalt für Arbeit |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsmarktservice |
Bundesagentur für Arbeit | Agentur für Arbeit 1 |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsamt |
Bundesagentur für Arbeit | AMS |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsvermittlungsagentur |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsagentur 1 |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsvermittlung |