Gemeinschaftskunde oder Sozialkunde ist ein Unterrichtsfach, das man etwa ab 1960 an den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland einführte. Darin sollen die Gesellschaft, das politische System sowie die Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik unter soziologischer, politikwissenschaftlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive beleuchtet werden. Zudem wird das Ziel verfolgt, zur politischen Bildung der Schüler beitzutragen.