Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden Agenturen für „vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet, die nach § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuchs bei den Agenturen für Arbeit eingerichtet werden können. Sie wurden im Jahr 2003 eingeführt. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zurückzuführen. Es ist Bestandteil der Agenda 2010 und des Hartz-Konzepts. Nach der ursprünglichen Fassung des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hatte jede Agentur für Arbeit die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen; seit dem 31. Dezember 2005 entfiel diese Verpflichtung. Die Bezeichnung Personal-Service-Agentur wird seit 2008 nicht mehr verwendet.