[1] Stellvertretung : Vizekanzler, Vizekönig, Vizepräsident, [2] Herrscher, Herr : Baron, Burggraf, Edler [3] Adelsrang: Ein Vizekönig oder eine Vizekönigin vertritt den Monarchen, wenn dieser seine Pflichten nicht ausüben kann. Dies betrifft in der Regel die Verwaltung weit entfernter Gebiete. Typisch dafür sind die Überseereiche der Kolonialzeit.
Als Vizekönig wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, beispielsweise in der Verwaltung weit entfernter Gebiete, insbesondere aber dann, wenn das Territorium im Rang eines Königreiches stand, und es unziemlich gewesen wäre, einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen.
Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (Generalgouverneur).