Ein Wahlkampfabkommen ist eine Vereinbarung zwischen konkurrierenden Parteien um den Einsatz bestimmter Wahlkampfformen zu beschränken oder auszuschließen. Dieses umfasst in der Regel die allgemeine Vereinbarung eines fairen Wahlkampfstils. Auch die Festlegung einer Oberanzahl der Wahlkampfplakate im öffentlichen Raum gehört insbesondere in kommunalen Wahlkampfabkommen zu üblichen Vereinbarungen.