Das Schuldverhältnis bezeichnet ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Rechtssubjekten, in dem ein Rechtssubjekt (Schuldner) einem anderen Rechtssubjekt (Gläubiger) eine Leistung oder Rücksichtnahme i.S.d § 241 Abs. 2 BGB schuldet. In der Schweiz ist es üblich das Schuldverhältnis auch als Obligation zu bezeichnen.